Hofflohmarktregeln

– Die nächsten Hofflohmärkte in Gröbenzell finden am 30.06.2024 im Süden statt, von 11:00 – 17:00 Uhr.
– Der Verkauf auf Gehwegen oder auf anderen öffentlichen Flächen ist nicht erlaubt.
– Der Verkauf von Lebensmitteln, insbesondere der Verkauf von Alkohol ist untersagt.
– Verkauf nur von privat. Gewerbemäßiger Verkauf oder Händler sind nicht zugelassen.
– Beim Abspielen von Musik in der Öffentlichkeit sind ggfs. GEMA Gebühren zu entrichten.
– Es darf zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung, wie z. B. durch parkende Autos der Hofflohmarktbesucher, kommen.
– Die Teilnehmer übernehmen die komplette Verantwortung und Haftung für ihren Hofflohmarkt.
– Der Veranstalter Vuk Latinović übernimmt keine Haftung.
– Die Hausverwaltung beziehungsweise die Eigentümer müssen einverstanden sein.
– Mit der Zahlung der Teilnahmegebühr von 15,- € inkl. 19% MwSt, sind Sie verbindlich angemeldet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
– Teilnahmegebühr gilt pro Hausnummer. Wie viele Teilnehmer dort verkaufen ist egal.
– Eine Anmeldung bedeutet einen Punkt auf dem Hofflohmarktplan.
– Der Hofflohmarkt findet bei jedem Wetter statt und wird nicht verschoben.
– Als Hofflohmarktteilnehmer:in sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten gespeichert werden.
– Der Anmeldeschluss für den gedrucktem Ortsplan-Flyer ist der 15.06.2024. Alle späteren Anmeldungen werden nur in einem Online-Ortsplan eingetragen.